Die Rentenversicherung in der Schweiz ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems und ein wichtiger Schutzmechanismus für die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Sie dient dazu, im Falle von Alter, Tod oder Invalidität finanzielle Unterstützung zu bieten. Die Grundlagen der Rentenversicherung in der Schweiz werden durch das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) festgelegt, das 1948 in Kraft trat.

Ein wichtiger Aspekt der Rentenversicherung in der Schweiz ist das sogenannte Umlageverfahren. Dabei werden die Beiträge der arbeitenden Bevölkerung direkt für die aktuellen Rentenempfänger verwendet. Dies unterscheidet sich von anderen Rentensystemen, bei denen die Beiträge individuell angespart werden. Die Rentenhöhe richtet sich dabei nach den individuellen Beitragszahlungen, dem Renteneintrittsalter und der durchschnittlichen Lebenserwartung. Es gibt jedoch auch eine Mindestrente, die für diejenigen gilt, die keine ausreichenden Beiträge geleistet haben.

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